In jedem Haus mit mehreren Parteien, bzw. in jedem Wohnblock und in allen Siedlungen tauchen immer wieder Probleme mit den Bewohnern untereinander auf. Bei den typischen Problemen unter Nachbarn bzw. Problemen mit der Wohnung tritt stets die Hausverwaltung als schlichtente Partei ein.
Was versteht man unter dem Begriff Hausverwaltung?
Die Hausverwaltung ist eine Interessenvertretung die sich für die Rechte und Pflichten von Mietern einsetzt. Die Hausverwaltung kommt immer dann zum Einsatz wenn zum Beispiel etwas in der Wohnung kaputt ist, oder die Miete in viel zu kurzen Abständen immer weiter erhöht wird. Auch bei scheinbar unlösbaren Problemen und Streit mit den Nachbarn schreitet die Hausverwaltung ein. Die häufigsten Einsatzfälle sind daher:
- wenn Nachbarn das Stiegenhaus ständig mit ihrem Müll verschmutzen
- wenn sich der Nachbar nicht an vereinbarte Ordnungsregeln hält (zum Beispiel das Stiegenhaus regelmäßig zu säubern, oder im Winter regelmäßig den Schnee zu räumen)
- wenn der Nachbar oder dessen Besuch ständig Parkplätze besetzen die anderen Mietern der Wohnung zustehen würden
- wenn Nachbarn oder andere Personen Wände oder sonstige Sachen des Hauses beschmutzen
- wenn sich der Nachbar zum Beispiel beim Heimwerken, Rasenmähen, Party machen, Musik hören, usw… nicht an die gesetzlichen Ruhezeiten hält (Lärmbelästigung)
- wenn freie Wege im Stiegenhaus von Nachbarn immer wieder durch Fahrräder, Grünpflanzen, Schuhe oder Kinderwägen blockiert werden.
- wenn zu hohe Reparaturkosten für kaputte Sachen (zum Beispiel eine Therme) anfallen
- … und natürlich noch vieles mehr …
Die Hausverwaltung beschäftigt sich also mit allen entstehenden Kosten, Verbote und Gebote rund um die gemietete Wohnung.
Die Zuständigkeit der Hausverwaltung:
Die Hauptaufgabe der Hausverwaltung ist es für die Interessen von Vermieter und Mieter gleichermaßen einzutreten. Im Ernstfall müssen diese Interessen dann auch vor Behörden, diversen Schlichtungsstellen oder gar dem Gericht vertreten werden. Fazit: Das Handeln der Hausverwaltung muss stets zum Wohle der Mieter bzw. der Vermieter erfolgen!
Je nach Auftrag und Vollmacht umfasst das Aufgabengebiet der Hausverwaltung also auch:
- der Abschluss von Mietverträgen
- die Verwaltung des Hauses ( zum Beispiel in Bezug auf Inkasso der Mieten)
- die genaue und regelmäßige Erstellung von Abrechnungen
- die rechtzeitige Beauftragung von Firmen für Arbeiten zur Instandhaltung des Hauses
- rasche Erledigung von anfallenden Belangen die Mieter oder Vermieter betreffen
- die Aufklärung des Mieters über aller im Mietvertrag geregelten Verpflichtungen
- die Beurteilung bzw. die Entscheidung ob der Mieter ein Recht auf Mietzinsminderung hat
- bei Bedarf eine Hausbetreuung zu organisieren (Kehrdienst, Schneeräumung, Putzdienst)
- die Kostenabdeckung (zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einem Glasbruch oder ähnliches)