Jedes Jahr aufs Neue kommt die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert. Verbraucher/Mieter wissen allerdings oft nicht, wann sie rechtens ist, was in einer Nebenkostenabrechnung stehen muss und woraus sie insofern achten müssen, damit die Nebenkostenabrechnung gültig ist. Deswegen gibt es manche Fragen, die geklärt werden müssen, um feststellen zu können, ob die Nebenkostenabrechnung gültig oder ungültig ist.
Was muss eine Nebenkostenabrechnung beinhalten?
Auf einer Nebenkostenabrechnung müssen gesetzliche Mindestinhalte zu finden sein, damit die Abrechnung der Nebenkosten rechtlich einwandfrei ist. Dazu gehören Vor- und Zuname der Mieter, die Nennung des Abrechnungszeitraumes, Vorauszahlungen, die gesamte Kostenaufstellung sowie der Verteilerschlüssel müssen hier ebenfalls erwähnt werden. Die Verrechnung mit der Vorauszahlung und den Gesamtkosten muss ebenfalls auf einer Nebenkostenabrechnung stehen. Natürlich sind die Mieterdaten Name und Adresse ebenfalls verbindlich. Es müssen jedoch keine Nachweise über die Verbrauchsposten angeheftet werden. Dazu sind Vermieter nicht verpflichtet, aber auf Nachfrage werden sie diese meist herausgeben, damit Mieter den Verbrauch nochmals separat nachvollziehen können.
Was ist bei großen Überschreitungen?
Bei horrenden Summen der Nebenkostenabrechnung empfiehlt es sich, wenn Betroffene ihren Vermieter ansprechen, um festzustellen, ob etwaige Probleme in der Berechnung vorliegen. Es gilt sofort zu widersprechen, damit die Gültigkeit der Nebenkostenabrechnung erst einmal in Frage gestellt wird, falls die Kosten höher sind, als gewöhnlich und Mieter nicht nachvollziehen können, wieso dies der Fall ist. Nun ist zur Klärung eine Postenaufstellung für den Verbrauch notwendig.
Wie funktionieren Akonto-Berechnungen?
Zunächst einmal verlangen Vermieter einen pauschalen Nebenkostenbetrag. Dieser ist monatlich neben der Miete fällig. Wenn die am Ende des Jahres als Beispiel die Nebenkostenabrechnung aufgeführt wird, werden die vorausgegangenen Zahlungen durch den monatlichen Abschlag mit den Gesamtkosten berechnet sowie verrechnet. Je nach Wohnlage, Vertragsgrundlage & Co bleiben entweder Gutschriften übrig, die bei der nächsten Mietzahlung vergütet werden oder es kommt noch etwas oben drauf. Diese Akonto-Berechnung kann derweil auf Verträge jeglicher Form angepasst werden.